Rechtsanwälte von Bonin und Braungard

Erbschaftssteuerreform und Erbrechtsreform

Zweimal innerhalb kurzer Zeit hat der Gesetzgeber das Recht des Erbens und
Vererbens geändert und damit Unsicherheit über das, was den Erben erwartet,
geschaffen.

1. Ist nach der Erbschaftssteuerreform, die ab 1.1.2009 gilt, die Gefahr größer
geworden, dass die Steuer das ererbte Einfamilienhaus “auffrisst”? Richtig ist, dass
in Zukunft der Erbe eines Barvermögens nicht schlechter gestellt werden soll als der
Erbe von Grundvermögen, wie das bisher der Fall war. Richtig ist aber auch, dass die
Freibeträge für nahe Verwandte angehoben worden sind, so dass man prüfen muss,
ob der Wert des Einfamilienhauses den Freibetrag übersteigt. Bei sehr wertvollen
Immobilien oder bei mehreren Immobilien, deren Wert oberhalb der Freibeträge liegt, ist
unter Umständen Handeln geboten.

Ebenso kann Handeln erforderlich sein, wenn ein Erblasser Eigentümer eines Betriebes
ist. Hier hat die Erbschaftssteuerreform Erleichterungen geschaffen, die aber in der
Umsetzung sehr kompliziert sein können.

2. Die Erbrechtsreform hat wesentliche Änderungen bei dem Recht des Pflichtteils
gebracht, besonders bei der 10 Jahresfrist für anzurechnende Geschenke und bei der
Pflichtteilsentziehung. Nach wie vor kann aber der Pflichtteilsanspruch nur unter ganz
engen Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus gibt es Änderungen
für die Abkömmlinge von verstorbenen Erblassern, die den Erblasser zu Lebzeiten
gepflegt haben

Diese und viele Fragen mehr beschäftigen diejenigen, die eine Immobilie zu vererben
haben, aber auch die, die eine Immobilie zu erben erwarten. Sie haben Gelegenheit,
diese Fragen auf dem Stand der Rechtsanwälte von Bonin, Braungard und Goes zu
stellen.

An beiden Messetagen findet außerdem um 11:30 Uhr, um 13:30 Uhr und um 15:00 Uhr
jeweils ein Kurzvortrag des Rechtsanwaltes und Notars von Bonin über Erbrecht und die
Reformen statt, auf der Sie Sie betreffende Fragen stellen können.

Kontakt

von Bonin & Braungard
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